Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis in der Jugendarbeit

Aufgrund rechtlicher Vorgaben zum Schutz von Kindern müssen wir nach §72a SGB VIII auch von allen Ehrenamtlichen, die in der Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis zur Kontrolle einfordern.
Spätestens 5 Jahre nach Ausstellungsdatum ist dabei ein neues erweitertes Führungszeugnis anzufordern.

Habt ihr ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorliegen, schickt uns das bitte vertraulich per Post (siehe unten).

Beantragung

Erweiterte Führungszeugnisse bekommt vom Staat nur, wer sie wirklich benötigt.
Bitte füllt deswegen folgendes Formular aus oder schickt uns eine Mail an jugendwerk-weilheim@elkb.de und wir senden euch eine Bestätigung per Mail zurück.
Solltet ihr Zugriff auf den internen Bereich für die Lindenbichl-Mannschaft haben findet ihr auch dort eine Bestätigungs-Vorlage.

Sobald ihr die Bestätigung von uns habt, könnt ihr das erweiterte Führungszeugnis analog oder digital beantragen.

Analog

Mit der Bestätigung die ihr von uns zugeschickt bekommt könnt ihr mit einem gültigen Ausweis zu euerer zuständigen Meldebehörde gehen (politische Gemeinde, Einwohnermeldeamt, Kreisverwaltungsreferat) und vor Ort das erweiterte Führungszeugnis beantragen.

Das Führungszeugnis bekommt ihr dann per Post zugeschickt.

Digital

Wenn ihr im Besitz einer eID seid, könnt ihr mit folgenden Schritten ein erweitertes Führungszeugnis hier online beantragen fuehrungszeugnis.bund.de

  1. Personendaten auslesen
  2. Bei Schritt 3 die Frage "Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis?" mit "Ja" beantworten.
  3. Die (fertig ausgefüllte) Bestätigung vom Jugendwerk hochladen - als Nachweis, dass ihr das erweiterte Führungszeugnis benötigt.
  4. Im Verlauf die Bestätigung vom Jugendwerk noch einmal hochladen - als Nachweis, dass ihr von der Gebühr befreit seid.

Das Führungszeugnis bekommt ihr dann per Post zugeschickt.

Einreichung

Sobald euer Führungszeugnis bei euch angekommen ist habt ihr die Wahl:

  • ihr könnt uns das Führungszeugnis vertraulich per Post zusenden (Anschrift unten)
  • ihr könnt mit dem Führungszeugnis noch einmal zur Meldebehörde gehen und euch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und uns diese anstelle des Führungszeugnisses zusenden.

Sollten in einem Führungszeugnis Eintragungen vorhanden sein, die für den pädagogischen Bereich nicht relevant sind, bietet die zweite Variante den Vorteil, dass ihr diese Information nicht mit eurem Lieblingsjugendverband teilen müsst.
Unabhängig davon werden die Inhalte der Führungszeugnisse natürlich vertraulich behandelt.
Wir notieren lediglich Datum der Ausstellung, Datum der Einsicht und das keine relevanten Eintragungen vorhanden sind.
Das Original bekommt ihr dann wieder per Post zurückgeschickt.

 

Postanschrift zur Einreichung:

Vertraulich
Diakon Daniel Kracke
Evangelisches Jugendwerk Weilheim
Münchener Straße 31
82362 Weilheim

 

Bitte schreibt als Absender die Adresse auf den Umschlag, an die ihr das Original wieder zurück geschickt bekommen möchtet.

 

Eine digitalte Kontrolle oder Einreichung können wir nach unserer letzten Datenschutzbelehrung nicht mehr anbieten.
Außerdem muss die Post ja auch noch von irgendwas leben :)